Das gute alte «Liz» wird zum Master

Das alte Lizentiat ist gleich viel wert wie der neue Master-Titel. Die kantonalen Universitäten und die ETH müssen dies auf Gesuch hin schriftlich bestätigen. So hat es die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) entschieden und die Bologna-Richtlinien entsprechend ergänzt.

Von Corporate Communication 01. Februar 2006

Eine diplomierte Biologin kann auf ihre Visitenkarte neu «Master of Science» drucken lassen: Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) hat das Diplom und das Lizentiat mit dem neuen Master-Titel gleichgesetzt. Damit will die SUK verhindern, dass Absolventinnen und Absolventen der «alten Studiengänge» durch die Bologna-Reform diskriminiert werden, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die Diplomierten und Lizenzierten der kantonalen Universitäten und der ETH können sich eine entsprechende Bescheinigung holen. Doch auch ohne diese Bestätigung dürfen sie künftig «Master» in die Bewerbungsunterlagen schreiben – jedoch nicht beide Titel gleichzeitig.


Lizentiat, Diplom, Master: Alle drei Studiengänge an den Schweizer Universitäten sind gleichwertig (Bild: Stefan Wermuth)

Diplom, Lizentiat, Master: Die Schweizer Universitäten müssen alle drei Studiengänge gleichbehandeln. Sie dürfen zum Beispiel an den Inhaber eines Lizentiats keine zusätzlichen Anforderungen stellen, wenn er ein Doktorat beginnen will. Für ihn gelten die gleichen Bedingungen wie für einen «Master», der sich um die gleiche Stelle bewirbt. Lässt sich ein Diplomierter seinen «Master» bestätigen, wird der Titel fachlich nicht näher präzisiert als zum Beispiel «Master of Science» oder «Master of Arts». Die Begründung der SUK: Die alten Studiengänge seien zwar auf gleichem Niveau, aber nicht mit genau den gleichen Inhalten durchgeführt worden. Nun sind Bund und Kantone dafür verantwortlich, dass die Universitäten und ETH diesen Beschluss umsetzen.

So läufts an der Uni Bern: «Das Gesuch muss an das Zentrum Lehre gestellt werden», wie Gunter Stephan, Vizerektor Lehre, sagt. Zudem müssten die Originaldokumente wie Liz und Diplom eingesandt werden. Und: Die Uni wird für die Bescheinigung eine Kosten deckende Gebühr erheben. 

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