Er weiss, was Recht ist
Am «Dies academicus» der Uni Bern erhielt der Rechtswissenschaftler Pierre Widmer die Würde des Ehrendoktors.
Er kann auf eine beeindruckende Karriere zurückblicken: Dr. Prof. Pierre Widmer hat an der Universität Bern Rechtswissenschaft studiert, war als Oberrassistent am Lehrstuhl für Privatrecht tätig. Später wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter und schliesslich Vizedirektor im Bundesamt für Justiz. Er arbeitete dort massgeblich an der Gesetzgebung im Bereich des nationalen und internationalen Privatrechts mit. An der Uni St. Gallen hielt Pierre Widmer einen Lehrstuhl für Haftpflichtrecht inne, Lehrauträge erteilten ihm auch die Universitäten Zürich und Luzern. Von 1988 bis 2000 leitete Pierre Widmer die Gesamtrevision und Vereinheitlichung des Schweizerischen Haftpflichtrechts. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verleiht ihm Würde des Ehrendoktors, nicht zuletzt auch wegen «seiner zielstrebigen Pflege internationaler Kontakte, die die Ausstrahlung und Beachtung der schweizerischen Rechtswissenschaft im Ausland nachhaltig beeinflusst hat».
Pierre Widmer erhielt die Ehrendoktorwürde der Uni Bern. (Bild:zvg)
Herr Widmer, Sie haben das Schweizer Haftpflichtrecht geprägt. Ist mit den heutigen Grundlagen jede Haftungsfrage geklärt?
Alles andere! Klar, wenn ein Richter in einem bestimmten Sachverhalt entscheiden muss, wird er das auf unserer Rechtsgrundlage auch tun können. Aber in vielen Fällen müssen dazu Gesetzesartikel an den Haaren herbeigezogen werden. Das Haftpflichtrecht wurde zwar in den letzten 100 Jahren laufend weiter entwickelt und systematisiert, aber es besteht immer noch Handlungsbedarf. Nachdem Ruth Metzler als Bundesrätin abgewählt worden war, sind die Entwürfe in der Schublade von Christoph Blocher gelandet – und dort liegen sie nun.
Sie haben seit über 50 Jahren beruflich mit Paragraphen zu tun – haben Sie selber jemals gegen den einen oder anderen verstossen?
(lacht) Im Strassenverkehr ist das ja fast unvermeidlich. Aber ich bin mir keiner groben Verstösse bewusst. Im Alltag merken der Bürger und die Bürgerin ja auch nicht viel von den Hunderttausenden von Gesetzen – viele davon sind rein technischer Natur. Das Alltagsleben wird dadurch nicht gestört – und das ist auch gut so.