Von Vaterschaftstests und Nanopartikeln

Für einmal bevölkerten nicht nur Studierende die Gänge der Uni Bern, sondern interessierte Besucherinnen und Besucher von weit und fern. Ein Augenschein am Fakultätstag im Anatomischen Institut und bei den Zivilrechtlern.

Von Daniela Rölli 14. März 2009

Ziemlich eklig: So schaut das schwarze Pulver aus, das der Anatom Peter Gehr in einer grossen Flasche den Zuhörerinnen und Zuhörern seines Vortrages zeigt: «In dieser Flasche habe ich während einer Stunde den Feinstaub einer Maschine gesammelt», so Gehr, «dabei sind 50 Gramm Feinstaub entstanden». Ein Raunen geht durch das Publikum im Vorlesesaal des Anatomischen Instituts. Bei einem Raucher, der während 50 Jahren täglich ein Päckli Zigaretten raucht, müsse die Lunge mit rund 1,5 Kilogramm Russpartikel fertig werden, erklärt Gehr weiter. Doch was ist an diesen Feinstaubpartikeln so schlimm? Was richten sie in der Lunge an? Genau dies untersucht Peter Gehr mit seinem Team seit mehreren Jahren. «Feinstaubpartikel entstehen bei Verbrennungsvorgängen, zum Beispiel beim Diesel- oder Benzinmotor, bei Heizungen oder beim Rauchen», führt der Professor aus. Daneben gebe es aber auch die künstliche Herstellung von Kleinstpartikeln: In der Nanotechnologie werden diese so genannten Nanopartikel heutzutage für Velorahmen, Farbpigmente oder zur diagnostischen oder therapeutischen Verwendung in der Medizin verwendet.

Das Modell der Blut-Luft-Schranke: Nanopartikel können die Zellschicht (rot) durchdringen. (Grafik:zvg)

Kleine Nanopartikel, grosse Wirkung

Das Problem der Nanopartikel ist folgendes: Da sie nur rund ein Tausendstel Millimeter gross sind, können sie im menschlichen Organismus bis in die Lungenbläschen vorstossen. Dort können die Nanopartikel die dünne Gewebeschranke zwischen den Blutgefässen, die den Sauerstoff der Lunge aufnehmen, und den Lungengefässen, die das Kohlenstoffdioxid des Blutes aufnehmen, durchdringen. So gelangen sie ins Blut, dorthin, wo laut Gehr «Nanopartikel gar nichts verloren haben» und von dort in die Organe des Menschen. Die Auswirkungen? Peter Gehr formuliert vorsichtig: «Nanopartikel können ein Gesundheitsrisiko darstellen.» So wurde erwiesen, dass bei einer Erhöhung der Feinstaubbelastung in der Luft um zehn Mikrogramm pro Kubikmeter (der Schweizer Grenzwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter) die Spitaleintritte wegen Herz- und Kreislaufkrankheiten um 0,5 Prozent zunehmen. Weitere Forschungsergebnisse soll unter anderem ein Nationalfondsprojekt bringen.

Wer ist der Vater des Kindes?

Ein Vater bezichtigt seine Frau des Ehebruchs, heimliche Vaterschaftstests werden erstellt, und es wird gestichelt und gestritten: So hitzig kann es manchmal vor Gericht zu und hergehen, wie das Schauspiel «Vaterschaft – ein Drama» des Zivilistischen Seminars der Uni Bern aufzeigte. Die erste Lektion, die die Stäffisburger Spil-Lüt unter der Regie von Franziska Beutler dem Publikum in amüsanter Weise aufzeigten: Der Ehemann einer verheirateten Mutter ist gesetzlich immer der Vater der Kinder, auch wenn er das Kind gar nicht gezeugt hat. Rund 5 Prozent der Schweizer Kinder seien so genannte Kuckuckskinder, erläuterte darauf Stephanie Hrubesch-Millauer. Für deren Unterhalt müssten in der Regel die leiblichen Eltern aufkommen, «aber auch der Ehemann oder die Ehefrau hat bei Untreue eine gewisse Beistandspflicht».

Showdown vor Gericht: Wenn es um die Vaterschaft geht, fliegen schon mal die Fetzen. (Bild:dr)

Eine Zahnbürste für den Vaterschaftstest

«Dieses Kind kann nicht meine Tochter sein», denkt sich der misstrauische Vater Maier und lässt mit Speicheltröpfen auf der Zahnbürste seiner Tochter Kathrin einen Vaterschaftstest erstellen. Als er beim Arzt erfährt, dass er mit 99,9-prozentiger Wahrscheinlichkeit doch der Vater ist, kann er es nicht glauben. Dieser heimliche Test durch den Vater ist unzulässig, erklärt darauf Stephan Wolf vom Zivilistischen Seminar. Der zweite Akt des Schauspiels geht noch weiter: Als Tochter Kathrin dreissig Jahre später selber Bedenken hegt, fordert sie von ihrem 90-jährigen Vater einen Vaterschaftstest. «Dies ist zulässig, denn der Anspruch jedes Menschen auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung ist ein Menschenrecht», so Wolf weiter.

Im dritten Akt folgt die klassische Vaterschaftsklage: Eine Frau klagt gegen einen Mann, der die Vaterschaft zuerst bestreitet, vor Gericht dann aber doch plötzlich zugibt. Dies kann ein Vater nach Zivilgesetzbuch jederzeit tun, wobei der umgekehrte Fall häufiger vorkommt. «Hättest du mir das nicht früher sagen können?», giftet die Frau darauf den Mann an und macht ihm eine waschechte Szene. «Du wirst für dein Kind blechen, das ist sicher!» Das Publikum lacht und applaudiert. «Ich hoffe, wir konnten ihnen zeigen, dass die Juristerei nicht immer staubtrocken sein muss»: Mit diesen Worten verabschiedete sich Gian Sandro Genna von den Zuschauerinnen und Zuschauern, die im Schauspiel einiges über Vaterschaft gelernt haben.

Daniela Rölli ist Studentin und Redaktorin des unikum, dem Magazin der StudentInnenschaft der Uni Bern (SUB).

 

 

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