Von einer halben zu einer fast ganzen Demokratie
50 Jahre nach der Einführung des Schweizer Frauenstimm- und -wahlrechts ordnet die Historikerin Brigitte Studer ein, wo das Land nach einem halben Jahrhundert politischer Partizipation der Frauen steht, stellt die Schweiz in einen internationalen Vergleich und nennt weiter bestehende eklatante Baustellen.
Frau Studer, «50 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht – so weit, so gut?» heisst die wissenschaftliche Tagung, an der auch Sie am 7. September vortragen werden. Was wurde 1971 erreicht?Damals wurde die Schweiz auf Bundesebene endlich von einer halben zu einer fast ganzen Demokratie. Doch dauerte es noch beinahe zwanzig Jahre, bis das geschlechterspezifische Demokratiedefizit auch auf Ebene aller Kantone gänzlich behoben war – ohne dass das Parlament oder der Bundesrat dagegen eingeschritten wären! Es bedurfte der Klage einer Frau gegen den Kanton Appenzell Innerrhoden, damit das Bundesgericht hier Rechtsgleichheit herstellte und die Frauen in Appenzell Innerrhoden 1991 erstmals an der Landsgemeinde teilnehmen konnten.
Zusammen mit Judith Wyttenbach haben Sie dieses Jahr das Buch «Frauenstimmrecht: Historische und rechtliche Entwicklungen 1848-1971» verfasst. Weshalb hat der Prozess bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz so lange gedauert?Die Schweiz hatte 1848 ein allgemeines Männerstimmrecht eingeführt und den modernen Bundesstaat fälschlicherweise direkt aus der Tradition der Landsgemeinde abgeleitet. Deshalb betrachtete sie sich als «älteste Demokratie der Welt». Mit den direktdemokratischen Instrumenten galt sie den Schweizer Politikern auch als vollkommenste Demokratie der Welt – eine Demokratie, die mit keiner anderen vergleichbar war. Sie hatte gemäss dieser Sichtweise keine Verbesserungen nötig und von anderen Ländern bestimmt nichts zu lernen.
Bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts gewichteten auch Juristen mehrheitlich die Volksrechte – notabene galten sie exklusiv für Männer – höher als Menschenrechte, ignorierten schlicht die Frage des weiblichen Ausschlusses von den politischen Partizipationsrechten oder bemühten sich sogar, den Ausschluss zu legitimieren. Dies obschon oder gerade, weil es schon früh auch kritische Stimmen gab: So bezeichnete etwa 1884 der Genfer Jurist Louis Bridel die Schweiz als «Androkratie», also als eine Herrschaft des Mannes. Hinter der Weigerung, Frauen politische Mitsprache zu gewähren, stand oft einfach Antifeminismus im Sinne einer Ablehnung der Gleichstellung der Frauen und die Angst vor einer Änderung der traditionellen Geschlechterordnung – subjektive Haltungen, die ungefiltert an der Urne oder im Ring der Landsgemeinde geäussert wurden. Hervorzuheben ist aber auch der eklatant fehlende politische Wille der Behörden: Rund vierzig Jahre liess der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag, eine Vorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts zu erarbeiten, in der Schublade liegen. Und als er 1959 endlich die erste eidgenössische Abstimmung aufgleiste, tat er das so offensichtlich widerwillig, dass das negative Abstimmungsresultat kaum erstaunen konnte.
Wie kam es schliesslich doch zu einem positiven Abstimmungsergebnis?Gegen all die erwähnten Widerstände und Bremsmechanismen hatten die Schweizer Stimmrechtsaktivistinnen einen schweren Stand. In den 1960er Jahren beschleunigte sich allerdings der soziale und ökonomische Wandel. Mit ihm kamen weltweit vermehrte Demokratisierungsforderungen auf. Das Image der Schweiz drohte international Schaden zu nehmen. Es entstand auch eine neue Frauenbewegung, die radikaler war und die teilweise auch die alten Stimmrechtskämpferinnen mit sich zog. Vor allem transformierte sich das Bild der Frauen in der Gesellschaft: Ihre Erwerbstätigkeit und damit ihr wirtschaftlicher Beitrag wurden nun plötzlich positiv gewichtet. Gleichzeitig hatte sich bei vielen Männern die Überzeugung durchgesetzt, dass das Frauenstimmrecht keine Erschütterung der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Familie bringen würde.
Welche Auswirkungen hatte das Frauenstimm- und Wahlrecht auf die Schweiz bis heute?In Wirklichkeit hat das Frauenstimmrecht doch mehr Veränderungen gebracht, als manchen Männern vielleicht lieb war. Nicht nur waren die politischen Parteien nun gezwungen, mindestens teilweise weibliche Interessen – die allerdings nicht immer einheitlich waren und noch sind – zu berücksichtigen, sondern konnten die Frauen diese nun endlich direkt selbst einbringen. Dass mit dem Stimmrecht die Frauen auch ihre eigenen Interessen einbringen würden, ist im Übrigen ein Punkt, den die Stimmrechtsaktivistinnen aus der wohl berechtigten Angst vor der Reaktion der Männer meist tunlichst zu erwähnen vermieden. Mit dem Gleichheitsartikel in der Bundesverfassung 1981 gelang es den Frauenorganisationen dann, ein Fundament für die weitere Gleichstellung der Schweizerinnen mit den Männern einzurichten. Frauen haben mit ihrer Stimme auch wichtige Abstimmungen beeinflusst. So beispielsweise das 1988 in Kraft getretene neue Eherecht, welches das patriarchale Modell von 1912 ersetzte, in welchem der Mann das Haupt der Familie war und die Frau bevormunden durfte.
Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich hinsichtlich der gesellschaftlichen Position der Frau?Die Schweiz hat im internationalen respektive europäischen Vergleich erst sehr spät eine Mutterschaftsversicherung eingeführt, die neben der materiellen Absicherung eine gesellschaftliche oder symbolische Anerkennung der Verbindung von Mutterschaft mit Erwerbstätigkeit darstellt. Der normative Druck der Mutter- und Hausfrauenrolle zeigt sich heute noch in der Dominanz der Teilzeitarbeit bei verheirateten Frauen. Dieses Arbeitsmodell, verbunden mit weiteren Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt und mitverursacht durch die vergleichsweise schlechten Kinderbetreuungsmöglichkeiten, verweist die Schweiz auf einen der untersten Ränge beim Gender Pension Gap: Die Frauenrenten in der zweiten Säule sind fast zwei Drittel tiefer als diejenigen der Männer. Das erhöht auch das Armutsrisiko der Frauen im Alter.
Welche Forschungsprojekte gibt es an der Universität Bern zum Thema Frauenstimm- und Wahlrecht?In der Abteilung Schweizer Geschichte des Historischen Instituts wurde das Thema Frauenstimmrecht seit Jahrzehnten immer wieder behandelt – in Lehrveranstaltungen, in studentischen Arbeiten oder in wissenschaftlichen Beiträgen. In diesem Themenbereich kommen zwei traditionelle Forschungsschwerpunkte der Universität Bern zusammen: Die Frauen- und Geschlechtergeschichte und die Analyse des Schweizer Bundesstaats. Dabei hat sich das Gosteli Archiv, das die Geschichte der Schweizer Frauenbewegung sammelt, als unverzichtbar erwiesen. Diese Quellen sind einmalig und werden auch von Forschenden aus dem Ausland genutzt.
Medieneinladung der Universität Bern vom 2.9.2021 zur Tagung «50 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht – so weit, so gut?»
WISSENSCHAFTLICHE TAGUNG «50 JAHRE FRAUENSTIMMRECHT UND -WAHLRECHT – SO WEIT, SO GUT?»
Am Dienstag, 7. September 2021, findet an der Universität Bern eine wissenschaftliche Tagung zu 50 Jahren Frauenstimmrecht statt. Die zweisprachige Tagung befasst sich mit der Geschichte der Einführung des Frauenstimmrechts und mit aktuellen Fragen zu Gleichstellung sowie politischer Partizipation. Die Tagung wird von der Universität Bern und dem Bundesamt für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie der Bundeskanzlei organisiert.
Über Brigitte Studer
Brigitte Studer war von 1997 bis 2020 Professorin für Schweizer und Neueste Allgemeine Geschichte am Historischen Institut der Universität Bern. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören Sozial- und Geschlechtergeschichte sowie auch die Sozial- und Kulturgeschichte des Kommunismus und Stalinismus. Kürzlich hat sie auch das Buch La conquête d’un droit. Le suffrage féminin en Suisse publiziert.
Über das Buch «Frauenstimmrecht: Historische und rechtliche Entwicklungen 1848-1971»
«Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich», hiess es in der 1848 geschaffenen Verfassung des neuen Bundesstaates. Doch die Kämpfe waren lang und zäh bis zur Einführung des Frauenstimmrechts 1971. Es gab viele Einzeluntersuchungen dieser Entwicklungsgeschichte, bislang aber keine umfassende Darstellung, die den Bogen über den gesamten Zeitraum spannt und bislang unerschlossene Kantone integriert. Diese Lücke schliesst das 2021 publizierte Buch von Brigitte Studer und Judith Wyttenbach «Frauenstimmrecht: Historische und rechtliche Entwicklungen 1848-1971». Im historischen Teil werden unter anderem die vielschichtigen Ausschlussmechanismen analysiert. Der juristische Teil greift erstmals jedes einzelne Urteil zur Frage des Frauenstimmrechts chronologisch und in knapper Darstellung auf. In der Synthese zum Schluss zeigen die Autorinnen, weshalb der ganze Prozess in der Schweiz so lange gedauert hat.
Zur Autorin
Lisa Fankhauser ist Redaktorin in der Stabsstelle Kommunikation & Marketing der Universität Bern.