Kommerziellen Adoptionen aus Sri Lanka auf der Spur
Mit Adoptionen aus Sri Lanka erforschen Francesca Falk und Danielle Berthet ein dunkles Schweizer Kapitel, das bereits Kritik der UNO zur Folge hatte. Ihr neuer Bericht für den Kanton St. Gallen zeigt: Die Behörden haben bei Adoptionsverfahren wesentliche gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten.
Francesca Falk und Danielle Berthet, Sie haben kürzlich für den Kanton St. Gallen einen Bericht über 85 Adoptionsdossiers von Kindern aus Sri Lanka fertiggestellt. Was ist Ihr Fazit?
Francesca Falk: Wir haben alle Adoptionsverfahren aus Sri Lanka in den Kanton St. Gallen im Zeitraum von 1973 bis 2002 untersucht. Für jedes Verfahren haben wir jeweils zwischen 50 und 400 Seiten an Akten geprüft und ein interdisziplinäres Forschungsteam liess juristische, historische und sozialanthropologische Einschätzungen einfliessen. So konnten wir aufzeigen, dass in keinem der 85 analysierten Dossiers die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben festgehalten ist. Zusammenfassend sind die beschriebenen Mängel und Fehler gravierend: Die involvierten Behörden hätten für die Kinder Schutz und Fürsorge garantieren müssen.
Wo genau sind denn solche Fehler passiert?
Danielle Berthet: Im Bericht kommen wir auf verschiedene strukturelle Problematiken zu sprechen: So konnten die Adoptionsagenturen, deren Existenzgrundlage ja die Vermittlung von Kindern war, gleichzeitig die Eignung der Adoptiveltern abklären. Es war also in ihrem Interesse, möglichst viele als geeignet einzustufen. Rekonstruiert haben wir auch Kooperationen mit sri-lankischen Schlüsselpersonen, die schon in der damaligen Zeit verdächtigt wurden, in kommerzielle Adoption verwickelt zu sein.
In zahlreichen Fällen ignorierten die involvierten Behörden offensichtliche Anzeichen kommerzieller Adoptionen. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben wurden beispielsweise in den sri-lankischen Dokumenten ohne weitere Nachforschungen akzeptiert. Mehrfach fehlten zentrale Unterlagen wie die Zustimmung der leiblichen Eltern zur Adoption oder die Geburtsurkunden der Kinder, oder sie waren widersprüchlich. Auch wurden Kinder Ehepaaren zugesprochen, ohne die dortigen Verhältnisse ausreichend abzuklären. Die Aufsichtspflicht der Behörden wurde weiter verletzt, indem den Kindern keine gesetzliche Vertretung zur Seite gestellt oder das Pflegeverhältnis mangelhaft beaufsichtigt wurde.
Im Kanton St. Gallen war zudem die umstrittene Adoptionsvermittlerin Alice Honegger aktiv. Wie ist das in ihren Bericht eingeflossen?
Danielle Berthet: Mehr als die Hälfte aller untersuchten Dossiers standen mit Alice Honegger im Zusammenhang. Ihre Praktiken wurden bereits in den 1980er Jahren kritisiert, dennoch wurde ihr von den kantonalen Behörden die Bewilligung nur für sehr kurze Zeit entzogen. Anhand erstmals zugänglicher privater Akten ihrer damaligen Vermittlungsagentur konnten wir zeigen, dass es ihr bewusst gewesen sein musste, in kommerzielle Adoptionen verwickelt zu sein. Ihr Briefverkehr mit der sri-lankischen Anwältin Rukmani Thavanesan zeigt, wie eng sie zusammengearbeitet haben und dass sich eben wirklich eine eigentliche Marktdynamik in Bezug auf diese Adoptionen entwickelte, an der Alice Honegger willentlich beteiligt war.
Wie erklären Sie sich, dass diese Adoptionsdossiers nicht sorgfältiger behandelt wurden?
Francesca Falk: Adoptionen wurden grundsätzlich mit «etwas Gutes tun» verbunden. Man ging oft automatisch davon aus, dass es dem Kind in der «reichen Schweiz» auf jeden Fall besser ergehen würde als im «armen Sri Lanka», oder dass die Adoptiveltern ein Kind aus der Armut, vielleicht sogar vor dem Tod gerettet hätten. Das führte dazu, dass die Adoptionsprozesse in der Schweiz ungenügend kontrolliert wurden.
Solche Ansichten lenkten vom sich entwickelnden Adoptionsmarkt und der Tendenz zur Behandlung eines Kindes als Handelsware ab. Während langer Zeit hat sich auch keine Forschung zu diesen Adoptionen etabliert im Hinblick auf solche Legitimationsweisen, was unserer Meinung nach als ein weiteres postkoloniales Erbe der Schweiz betrachtet werden kann.
Da scheint sich nun aber etwas getan zu haben. Bund und Kantone haben bekanntgegeben, Adoptierte finanziell bei der Herkunftssuche zu unterstützen. Wie schätzen Sie das ein?
Danielle Berthet: Es ist sicher sehr begrüssenswert. Neben dem Zugang zu den Akten ist eine Beratung und eben auch psychologische Betreuung der Betroffenen wichtig, und diese Leistungen werden teilweise auch von «Back to the Roots» erbracht, einem Schweizer Verein für adoptierte Personen aus Sri Lanka. Vertreterinnen aus diesem Verein hatten auch unsere Studie mit den Vertreterinnen des Kantons begleitet.
Was kann man denn sonst noch für die Betroffenen tun?
Danielle Berthet: Wie bei Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen könnte die kantonale Opferberatung eine Anlaufstelle werden. Von hohem symbolischem Wert wäre ausserdem eine Entschuldigung von Seiten der zuständigen Behörden. Wichtig erscheint mir auch, die Geburtseltern nicht aus dem Blick zu verlieren. Das passiert sehr schnell, weil der Schweizer Staat sich hier vielleicht weniger in der Verantwortung sieht. Geburtseltern, die sich auf die Suche nach ihren Kindern machen, können sich zum Beispiel selten DNA-Tests leisten. Wir finden, da bräuchte es eine finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite. Offen ist natürlich auch die finanzielle Entschädigung für Betroffene.
Es gibt also noch Handlungsspielraum.
Francesca Falk: Ja, sicherlich. In unserem Bericht konnten wir auch die Stimmen der Adoptierten und der Geburtseltern kaum hörbar machen, da wir uns auf behördliche Akten konzentriert haben. Nun habe ich aber einen Projektantrag eingereicht, um diese Forschung weiterzuführen und weitere Gespräche mit den Betroffenen aufzuzeichnen. Hier an der Universität Bern bin ich zudem noch Zweitbetreuerin einer sri-lankischen Doktorandin, Surangika Jayarathne, die sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt.
Abgesehen davon stellen die Adoptionen aus Sri Lanka nur einen kleinen Teil aller internationalen Kindsannahmen dar und wir gehen davon aus, dass andere Länder genauso betroffen sind von solchen Missständen. Sowohl Sri Lanka als Herkunftsland und die Schweiz als Adoptionsland sind keine Einzelfälle, wie weitere Studien zeigen. Unser Bericht wird nun noch auf Englisch und Französisch übersetzt und wir sind sehr gespannt, welche Reaktionen wir aus dem Ausland, vielleicht auch von sri-lankischer Seite, darauf erhalten werden.
Zum Bericht
Im Auftrag des Departements des Innern des Kantons St. Gallen führten die Historikerinnen Francesca Falk und Danielle Berthet für jedes dortige Adoptionsverfahren zwischen 1973 und 2002 die Akten aus den kommunalen und kantonalen Archiven zu einem Dossier zusammen und prüften dieses anschliessend auf die Einhaltung der damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein interdisziplinäres Forschungsteam bestehend aus Andrea Abraham, Urs Germann, Liliane Minder und Lena Rutishauser liess daraufhin Einschätzungen zu den eruierten Fehlern und Mängeln einfliessen.
Weiterführende Forschung
Zur weiteren Erforschung des Themas hat Francesca Falk beim Schweizerischen Nationalfonds einen Projektantrag eingereicht, um Oral History-Interviews mit Adoptierten, Adoptiveltern in der Schweiz und leiblichen Eltern in Sri Lanka durchzuführen und auszuwerten. Familienmitglieder, die Interesse hätten, sich an einer solchen Studie zu beteiligen, werden eingeladen, sich bei Francesca Falk (Francesca.Falk@unibe.ch) zu melden.
Zu den Forscherinnen
Dr. Francesca Falk ist Dozentin für Migrationsgeschichte am Historischen Institut der Universität Bern. Die Historikerin koordiniert zudem die Forschungsplattform MIKO des Walter Benjamin Kolleg. Zu Falks Forschungsschwerpunkten zählen ausser Migration u.a. die Geschichte des modernen Europas und seiner globalen Kontexte, die Geschlechtergeschichte sowie Public, Visual und Oral History.
M.A. Danielle Berthet ist Historikerin und seit September 2020 als wissenschaftliche Projektmitarbeiterin an der Dozentur für Migrationsgeschichte des Historischen Instituts tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen neben Oral History und Täterforschung die transgenerationale Weitergabe von Traumata sowie die Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (FSZM) in der Schweiz.
Kontakt
Dr. Francesca Falk
Historisches Institut der Universität Bern
francesca.falk@hist.unibe.ch
M.A. Danielle Berthet
Historisches Institut der Universität Bern
danielle.berthet-lang@unibe.ch
Zur Autorin
Isabelle Aeschlimann arbeitet als Führungsunterstützung der Leitung Abteilung Kommunikation & Marketing an der Universität Bern.